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Erhöhung des Kinderzuschlags für Familien mit kleinen Einkommen

20 Euro mehr pro Kind bekommen Familien mit kleinen Einkommen im Rahmen des Kinderzuschlags ab dem 1. Januar 2021. Zurzeit beträgt der Kinderzuschlag bis zu 185 Euro pro Kind und Monat und unterstützt Eltern, die nicht genug Geld für ganze Familie verdienen. Durch die Reform des Kinderzuschlags durch das Starke-Familien-Gesetz und im Zuge der vorübergehenden Anpassungen des Kinderzuschlags aufgrund der Corona-Krise, hat sich die Anzahl der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößert. Im Januar 2020 waren es noch rund 300.000 Kinder, die den Zuschlag bekommen haben. Aktuell werden rund 870.000 Kinder mit dem Kinderzuschlag erreicht. Die Anpassungen zum „Notfall-KiZ“ durch die Corona-Krise haben geholfen, dass der Kinderzuschlag bei vielen Kindern direkt ankommt. In diesem Zuge wurde beim KiZ unter anderem die Vermögensprüfung erleichtert. Das Vermögen wird nur noch geprüft, wenn es erheblich ist. Die Erleichterung der Vermögensprüfung wurde bis 31. Dezember 2020 verlängert, damit Familien mit kleinem Einkommen angesichts der anhaltenden Corona-Krise weiter unterstützt werden können. Aktuell befindet sich die erneute Verlängerung dieser Reglung bis zum 31. März 2021 im parlamentarischen Verfahren.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Der Kinderzuschlag, der zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird, ist eines unserer wichtigsten Instrumente im Kampf gegen Kinderarmut. Wenn Eltern mit kleinen Einkommen für die Existenzsicherung ihrer Kinder mehr brauchen, dann ist es gut und richtig, dass auch der Kinderzuschlag steigt. Deshalb haben wir im Starke-Familien-Gesetz vorgesehen, dass der Kinderzuschlag entsprechend der Entwicklung des Existenzminimums dynamisiert wird. Ab Januar 2021 haben Eltern, deren Einkommen für die ganze Familie kaum reicht, jeden Monat 20 Euro mehr pro Kind zur Verfügung. Sie erhalten den Kinderzuschlag von bis zu 205 Euro zusätzlich zum Kindergeld und zum Wohngeld. Sie können auch von den Kita-Gebühren befreit werden. Als Bundesfamilienministerin ist es eines meiner wichtigsten Ziele, jedem Kind die Chance auf ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Dass der Kinderzuschlag ankommt, zeigen auch die Zahlen: Seit Januar 2020 hat sich die Zahl der Kinder für die der KiZ gezahlt wird in etwa verdreifacht auf rund 870.000 Kinder. Der Anstieg bestätigt, dass die Reform des Kinderzuschlags durch das Starke-Familien-Gesetz, die Vereinfachung des Antrags und die Anpassungen im Rahmen des ,Notfall-KiZ' in der Corona-Zeit wirken.“
Auch das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge werden ab Januar nächsten Jahres erhöht. Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld dann jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat.
- Zuständige Stelle für die Beantragung des Kinderzuschlags sind die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Weiterführende Informationen und Links:
Starke-Familien-Checkheft des BMFSFJ Familienleistungen auf einen Blick (Stand 01.01.2020)
Merkblatt Kinderzuschlag
Aktuelles Merkblatt Kinderzuschlag mit den Verbesserungen ab 1. Januar 2020 zum Download:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kiz2-merkblattkinderzuschlag_ba015395.pdf
Kinderzuschlags-Check
Eltern mit kleinen Einkommen können online mit dem Kinderzuschlags-Check ermitteln, ob eine Antragstellung bei der Familienkasse erfolgreich sein könnte:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse
Pressemeldung zum Starke-Familien-Gesetz
Allgemeine Informationen zum Kinderzuschlag
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kinderzuschlag